7.6.3. Die von E. erbrachten erfolgsabhängigen Leistungen als "Geschäftsanbahner" und Verkäufer führen zweifellos zu einer hohen Wertschöpfung. Ohne die Leistungen von E. wäre in den Jahren 2011 bis 2013 wohl ein weit geringerer Umsatz bei der Rekurrentin und der C. erwirtschaftet worden. Ein Auto fährt ohne Motor eben nicht. Das ist bei der Abgeltung der Leistungen der C. generell zu berücksichtigen.