- Von E. erbrachte, erfolgsabhängige Leistungen, welche mit Provisionen abgegolten werden, - von E. erbrachte Beratungsdienstleistungen, - von I. erbrachte administrative Leistungen und - von J. erbrachte und von der Rekurrentin mit Zuschlag weiterverrechnete Leistungen. Den verschiedenen Tätigkeitsfeldern entsprechend ist die für die Verrechnung massgebliche Methode zur Verrechnungspreisfestsetzung zu bestimmen.