6.6. Wird eine Steuerumgehung verneint, sind die Anträge auf Reformatio in peius abzuweisen, soweit eine vollumfängliche Zurechnung von Provisionszahlungen an die Rekurrentin beantragt wird. Nachfolgend ist jedoch zu prüfen, in welcher Höhe der Leistungsaustausch zwischen der Rekurrentin und der C. bzw. E., I. und J. geschäftsmässig begründet ist.