In der Anlage 1 sind die Provisionssätze für die Jahre 2000 bis 2009 festgehalten. Weiter wird die Zusammensetzung der Provisionssätze definiert und erklärt, dass "davon 45 % an G. für Kostendeckung" und "Rest anteilig an Handelsvertreter wie oben deklariert und verbleibender Rest an G." gehen.