Die Aufrechnungen für private Beratungsleistungen zu Gunsten der Aktionäre im Jahr 2012 von CHF 10'992.00 und von Rechnungen betreffend "Kauf XY" von CHF 2'778.00 und im Jahr 2012 und von CHF 14'204.00 im Jahr 2013 wurden bestritten. 4.7. Mit der Duplik wurde vom KStA an den bisherigen Ausführungen festgehalten, ebenso mit der Eingabe der Rekurrentin vom 7. Mai 2020.