Der vom KStA beschriebene Leistungsaustausch zwischen der L. und der Rekurrentin beruhe nicht auf einer "Meldung", sondern auf einem Beschrieb der Teamleiterin Einkauf/Marketing/PM der Rekurrentin. Die Stellungnahme sei erfolgt, nachdem das KStA JP eine Steuerprüfung bei der L., Verkaufsbüro Schweiz, in Q. vorgenommen habe. Dieser Bericht sei unkritisch und unvollständig in die Vernehmlassung übernommen worden. Die Rekurrentin habe keinen Zugang zum ProShop- System und auch keinen Zugriff auf einen gemeinsamen Mail-Ordner mit Bestellungen von Grosskunden. Weiter wird anhand von Beispielen auf die (Verkaufs-)Tätigkeit von E. eingegangen. Der entsprechende Aufwand entstehe bei der C..