Lasten der C.. Die pauschale (prozentuale) und stundenmässige Abrechnung werde dann nicht unzulässigerweise vermischt, solange es sich – wie vorliegend – um verschiedene Aufträge handle. Für die Provisionshöhe sei entscheidend, welche Leistungen damit abgegolten würden. Bei der Kundenvermittlung lägen die Provisionen zwischen 7 % bis 20 %. Ein Durchschnittswert von 10 % sei realistisch. Sämtliche Kosten für die Kundengewinnung durch E. gingen zu Lasten der C.. Diese bezahle Löhne, Miete, Fahrzeugkosten, Unterhalt Betriebseinrichtungen, Versicherungen, Energie, Verwaltungsaufwand und Werbung sowie den Aufwand für die Kundenbetreuung.