Nur im Jahr 2011 sei eine Provision von 25 % abgerechnet worden. Ab 2012 werde mit dem Systemwechsel nur noch eine Provision von 10 % verrechnet. Die verrechneten Provisionen 2011 entsprächen 2.8 % des Gesamtumsatzes bzw. 5.85 % des Geräteumsatzes. Bei I. stehe bei der Bemessung der Entschädigung die Arbeitsleistung im Vordergrund, bei E. nebst der pauschalen Vergütung für die Beratertätigkeit und die Führung der Verkaufsabteilung (zwei bei der Rekurrentin angestellte Verkäufer) die Erzielung von Provisionen durch Kundenvermittlung.