Weiter wurde ausdrücklich auf die "M." hingewiesen, welche von der G. jeder Länderorganisation vorgeschrieben werde. Damit werde jedem Vertreter eine Vertriebs- und Kundenservicestruktur vorgeschrieben. Den Ländervertretungen sei es erlaubt, mit Servicepartnern zusammenzuarbeiten. Dafür sei im Wesentlichen die Rekurrentin eingesetzt worden. Die C. vermittle die Kunden (auch für weitere, nicht G.- Produkte) und erhalte dafür eine Provision. Sie sei auch für die Kundenbetreuung, die Aufgaben gemäss Handelsvertretervertrag und die Umsetzung der G.-C.-Kundenservicestruktur verantwortlich. Die Rekurrentin verkaufe die Produkte und erhalte die Handelsmarge.