Bei den Provisorien würden der C. von der Rekurrentin zum einen eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision (Vermittlung eines Werkauftrages) von 10 % der Auftragssumme und zum anderen für die Abgeltung von weiteren komplexen, von E. geleisteten Arbeiten weitere 10 – 15 % vergütet. Dieser Ansatz für zusätzliche Arbeiten orientiere sich an den Honorarrichtlinien der SIA und entspreche dem verwendeten Ansatz für Architektur, Bauführung und Fachingenieure.