4. 4.1. Mit dem Schreiben vom 14. Februar 2018 stellte das KStA JP der Rekurrentin nach einer Domizilrevision und weiteren umfangreichen Abklärungen Veranlagungsvorschläge für die Steuerperioden 2011 - 2016 zu. Im Begleitschreiben wurde zur Begründung der Aufrechnungen einzig ausgeführt, dass sich die "Aufrechnungen an die OECD Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen (Ursprünglich Kreisschreiben ESTV vom 27. Juni 1995, publiziert in ASA 66, 45f.)" anlehnen. Die Rekurrentin lehnte in der Folge die Veranlagungsvorschläge ab. Das KStA JP nahm die Veranlagungen gemäss den Vorschlägen vor.