Auf die jeweilige Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -4- 5. 5.1. Das KStA beantragt mit Vernehmlassung und Ergänzung der Vernehmlassung betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 eine "reformatio in peius über Fr. 1'160'795 betreffend nicht verbuchter Provisionsumsatz der F. und G.." In den übrigen Punkten wurde die kostenfällige Abweisung des Rekurses beantragt.