4. Die Einspracheentscheide vom 17. September 2019 betreffend Kantonsund Gemeindesteuern 2011 bis 2013 (Zustellung sämtlicher Einspracheentscheide am 18. September 2019) hat die A. AG mit Rekursen vom 15. Oktober 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen mit dem jeweils identischen Antrag: "Der vorstehende Einsprache-Entscheid betreffend Aufrechnung überpreisliche Verrechnung C. GmbH sei aufzuheben und die Veranlagung sei aufgrund der Selbstdeklaration vorzunehmen. Der Rekurrentin sei eine angemessene Partei- bzw. Gerichtskostenentschädigung zuzusprechen."