3.2. Mit Entscheid vom 17. September 2019 hiess das KStA JP die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 2'494'227.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 2'905'119.00 reduziert. 3.3. Mit Entscheid vom 17. September 2019 hiess das KStA JP die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 2'204'428.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 2'899'788.00 festgesetzt.