"Verzicht der Aufrechnungen betreffend 'überpreisliche Verrechnungen C. GmbH' gemäss Veranlagungsvorschlägen 2011 bis 2016 vom 14. Februar 2018 und den Veranlagungsverfügungen 2011 bis 2016 vom 4. Februar 2019. Die Veranlagungen der Steuerperioden 2011 bis 2016 sollen gemäss Selbstdeklarationen erfolgen." 3. 3.1. Mit Entscheid vom 17. September 2019 hiess das KStA JP die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 2'139'359.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 3'071'379.00 herabgesetzt.