1.4. Unter gleichem Datum wurden die Veranlagungsverfügungen der Kantonsund Gemeindesteuern 2014 bis 2016 eröffnet, welche jedoch nicht Gegenstand dieses Rekursverfahrens sind. -3- 2. Gegen die Verfügungen vom 4. Februar 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 - 2013 liess die A. AG mit Schreiben vom 25. Februar 2019 Einsprache erheben. Sie stellte den Antrag,