1.3. Mit Verfügung vom 4. Februar 2019 wurde die A. AG vom KStA JP für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 2'308'428.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 3'120'788.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Zum deklarierten Gewinn von CHF 1'598'669.00 wurden als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter oder Genossenschafter oder ihnen nahestehende Personen" CHF 706'309.00 für "Überpreisliche Verrechnungen C. GmbH" und CHF 3'450.00 für "Geschaftsm. nicht begründeter Aufwand (E., Anteil Kauf Liegenschaft XY)" hinzugerechnet.