1. 1.1. Mit Verfügung vom 4. Februar 2019 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2011 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 2'159'359.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 3'091'379.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Zum deklarierten Gewinn von CHF 2'022'910.00 wurden als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter oder Genossenschafter oder ihnen nahestehende Personen" CHF 136'449.00 für "Überpreisliche Verrechnungen C. GmbH" hinzugerechnet.