5.2. Bei diversen Buchungen ist unklar, ob es sich um geschäftsmässig begründete Kosten handelt. Beispielsweise wurden die Abonnemente der Aargauer Zeitung, der Bilanz und der Basler Zeitung abgezogen. Weiter finden sich Swisscomrechnungen von zwei verschiedenen Mobiltelefonnummern in der Buchhaltung (aaa und bbb) und auch Spesenbelege für zwei verschiedene Fahrzeuge (Mercedes-Benz E 500 und BMW X1). Der Rekurrent arbeitete nach eigenen Angaben auf eigene Rechnung und damit als Einmannbetrieb, weshalb die geschäftsmässige Begründetheit dieser Kosten äusserst fraglich ist.