Die Zunahme des Eigenkapitals von CHF 286'888.47 wurde deshalb zurecht von der Vorinstanz als Einkommen qualifiziert und aufgerechnet. Der Rekurs ist diesbezüglich abzuweisen. -9- 5. 5.1. Weiter rechnete die Steuerkommission Q. folgende Privatanteile auf: Auto CHF 4'500, Telefon CHF 400.00, "nicht überprüfbare Auslagen" CHF 5'000.00, sowie die Aufrechnung des übersetzten Mietanteils von CHF 2'400.00. Der Rekurrent beantragt die Veranlagung gemäss seiner Steuererklärung, geht jedoch weder in der Einsprache noch im Rekurs auf die Aufrechnungen ein.