In Widerspruch dazu behauptet der Rekurrent, er habe lediglich die Einnahmen aus dem Schwimmbad gehabt. Die Provisionen der D./E. – solche wurden offenbar erzielt, so dass entsprechende Abrechnungen vorliegen müssen – hätten nicht einmal ausgereicht, um die Büroinfrastruktur zu finanzieren. Der Rekurrent widerspricht damit seinen eigenen Buchungen. 4.2. Der Rekurrent macht geltend, die Zunahme des Eigenkapitals sei nicht auf Einnahmen zurückzuführen. Nachdem wie ausgeführt aufgrund der Buchungen von einem Mittelzufluss ausgegangen werden muss, hat der Rekurrent nachzuweisen, dass es sich um einen nicht steuerbaren Mittelzufluss handelt.