Diese habe jedoch nicht über die nötigen Zusammenarbeitsverträge mit für ihn wesentlichen Versicherern verfügt, weshalb zuerst diese Vereinbarungen ausgehandelt werden mussten. Die im Jahr 2016 erzielten Provisionen seien derart marginal gewesen, dass damit nicht einmal seine anteiligen Büroinfrastrukturkosten an die D./E. gedeckt gewesen seien, geschweige denn ein Anteil ausbezahlt worden sei. Seine einzigen Einkünfte im 2016 habe er aus der Tätigkeit beim F. erzielt.