2. 2.1. Der Rekurrent deklarierte in der Steuererklärung 2016 ein steuerbares Einkommen von CHF 0.00 (Einkünfte aus Nebenerwerb von CHF 7'825.00 und Verluste aus selbständiger Tätigkeit von CHF 45'230.00) und ein steuerbares Vermögen von CHF 412'180.00. Die Steuerkommission Q. verfügte in der Veranlagung ein Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit von CHF 253'958.00. Sie rechnete dabei je einen Privatanteil Auto von CHF 4'500.00, Telefon von CHF 400.00 und "nicht überprüfbare Auslagen" von CHF 5'000.00 auf, sowie einen übersetzten Mietanteil von CHF 2'400.00 und Einnahmen "gemäss Excelaufstellung" des Rekurrenten von CHF 286'888.00.