4. Den Einspracheentscheid vom 13. September 2019 (Zustellung am 18. September 2019) zog der Rekurrent mit Rekurs vom 15. Oktober 2019 (Postaufgabe am 15. Oktober 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Er stellte folgenden Antrag: "Die durch die Steuerkommission Q. erfolgte Abweisung meiner Einsprache ist vollumfänglich zurück zu ziehen, meiner Einsprache zu 100 % statt zu geben." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.