2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 16. Oktober 2018 erhob A. mit Schreiben vom 9. November 2018 Einsprache. Er stellte die Anträge, das Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit sei auf den ursprünglich deklarierten Betrag zu reduzieren, es sei ihm Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu gewähren und der von ihm zur Verfügung gestellte Datenträger sei ihm zu retournieren. 3. Mit Entscheid vom 13. September 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.