17.4. Das steuerbare Einkommen von CHF 95'394.00 ist somit nach der Dauer der Steuerpflicht (1. Juni 2014 - 31. Dezember 2014/210 Tage) umzurechnen. Das satzbestimmende Einkommen beträgt CHF 163'533.00 (CHF 95'394.00 : 210 x 360). 18. Das steuerbare und satzbestimmende Vermögen bleiben unverändert. - 31 - 19. 19.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt die Rekurrentin gemessen an den Rekursanträgen zu rund 85 %. Dementsprechend hat sie die Kosten des Rekursverfahrens zu 15 % zu tragen. Der Rest ist auf die Staatskasse zu nehmen (§ 189 Abs. 1 StG).