Als die Einzelunternehmung betreffend wurden aber darüber hinaus auch die (offenbar allgemeine) "Besprechung mit der Klientin, inkl. Vorbereitung", das "Telefonat vom 22. Mai 2017 mit der Klientin betreffend Nachweis der Einkommens- und Vermögenssituation", die "Telefonate vom 3. August 2017 und 7. August 2017 mit Klientin betreffend Neuerstellung der Buchhaltung 2014-2016", die "Besprechung vom 15. August 2017 mit Herrn L. betreffend Neuerstellung der Buchhaltung der Einzelfirma und der GmbH von 2014-2016, inkl. Vorbereitung und Übergabe der Akten" und die "Besprechung vom 30. Oktober 2017 mit Herrn L. betreffend Jahresabschlüsse 2014-2016" bezeichnet. Daraus erhellt unschwer, dass