Aus der "Detaillierung der Honorarnote Nr. 20180205" geht hervor, dass nicht die Einzelunternehmung der Rekurrentin betreffende Aufwendungen fakturiert wurden (geschwärzte Einträge), so das "Prüfen der Buchhaltung der C. GmbH, inkl. Cash-Flow und Kontenführung", die "E-Mail vom 22. September 2017 an die Klientin betreffend provisorische Steuerrechnung 2017", "Telefonat vom 3. Januar 2018 an Steueramt Kanton Aargau betreffend Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2016. Erstellung und Versand der Steuererklärungen 2015 und 2016 [11. April 2018]", die "Korrespondenz mit ESTV betreffend