AG habe insgesamt vier Geschäftsabschlüsse für die Jahre 2014 bis 2016 erstellt (drei für die Einzelunternehmung und einen für die C. GmbH. Von den eingereichten Belegen zeige keiner – insbesondere nicht die Faktura mit der Rechnungsnummer 3610 – eindeutig auf, dass die verrechneten Aufwendungen den Geschäftsabschluss 2014 beträfen. Ausgehend vom gesamten Aufwand von CHF 6'500.00 (ohne MWSt) für vier Abschlüsse, belaufe sich der Aufwand für einen Abschluss auf CHF 1'625.00 ohne MWSt. In diesem Umfang werde die Rückstellung anerkannt.