Der Kauf von vier Pferden am 17. Juni 2014 wurde von der Verkäuferin mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 bestätigt. Deren Kauf wurde zudem in der Buchhaltung vom 1. Juni bis 6. November 2014 in der Version vom 6. August 2015 ausgewiesen. Nicht feststellen lässt sich sodann, ob die genannten vier Pferde im Jahr 2014 verkauft wurden. Aufgrund einer Aktennotiz auf der Mehrwertsteuerveranlagung vom 17. Juni 2014 ist darauf zu schliessen, dass ein Pferd wieder ins Ausland verbracht wurde. Ob es zurückgegeben oder verkauft wurde, lässt sich aus der Notiz nicht abschliessend feststellen.