12.3. Gemäss der Rechnung von I. vom 17. Juni 2014 wurden vier Pferde an die Rekurrentin verkauft. Dabei handelte sich um die Pferde XA (Stute ccc), XC (Stute ddd) XB (Wallach eee) und XD (Wallach fff). Aufgrund der Veranlagungsverfügung der Mehrwertsteuer vom 20. Juni 2014 ist davon auszugehen, dass diese Pferde von der Rekurrentin gekauft und in die Schweiz eingeführt wurden. Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs kann die Veranlagungsverfügung der MWSt vom 7. Juni 2014 nichts mit dem Kaufvertrag vom 17. Juni 2014 zu tun haben.