Aus den bisher eingereichten Abschlüssen ergäben sich Differenzen bezüglich des Kaufes und Verkaufes der Pferde "XE", "XI", "XF" und "XG". Für die zwei zuletzt genannten Pferde lasse sich nur ein Aufwand, jedoch kein Erlös ausmachen. Gleichzeitig sei aber auch keine Gutschrift aus zurückgegebenen Pferden festzustellen.