12.1.3. Vernehmlassungsweise wurde geltend gemacht, die Rekurrentin habe nicht erklärt, weshalb die Gesamtrechnung von EUR 17'000.00 und die Teilzahlung von EUR 8'600.00 als Aufwand für dieselben vier Pferde verbucht worden seien. Entweder liege eine Mehrfacherfassung des identischen Aufwandes für dieselben Pferde im Umfang von EUR 8'600.00 vor oder es seien weitere Pferde importiert worden, deren Verkaufserlös nicht verbucht worden sei.