11.5. Eine Recherche auf www.aaa.ch ergibt für einen VW Golf 2.0 TFSI GTI zwei verwendbare Vergleichspreise von CHF 5'500.00 (Inverkehrsetzung Juni 2006; 220'600 km) und von CHF 6'500.00 (Inverkehrsetzung Mai 2005; 249'000 km). Der von der Rekurrentin eingebrachte VW Golf des gleichen Typs war im Jahr 2014 rund zehnjährig und hatte einen gegenüber den genannten vergleichbaren Fahrzeugen einen deutlich tieferen Kilometerstand (70'000 km). Ein Wert von CHF 7'000.00 ist damit nicht zu beanstanden. 11.6. Sind die Werte der Fahrzeuge entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht zu beanstanden, bleibt kein Raum für eine Aufrechnung. Der Rekurs ist in diesem Punkt gutzuheissen.