und des Anhängers (Humbaur, AG bbb) könne kein Zweifel bestehen. Der Transporter und der VW Golf seien mit Wechselnummer betrieben worden. Auch der geschäftlich genutzte VW Golf sei in die C. GmbH eingebracht worden. Der Bestand der Fahrzeuge sei vom für die C. GmbH zuständigen Revisor des KStA nicht beanstandet worden. Die Aufrechnung von CHF 39'500.00 entbehre jeder Grundlage. 11.1.3. In der Vernehmlassung wurde einzig darauf hingewiesen, dass nicht der Bestand der Fahrzeuge, sondern der den Fahrzeugen zugewiesene Verkehrswert hinterfragt werde.