nanzierung der Fahrzeuge nachgewiesen werden könne, gelte die Einbringung als unterlassene Aufwertung zu Gunsten der Erfolgsrechnung, 11.1.2. Mit Rekurs wird ausgeführt, es sei offensichtlich, dass für die Ausübung des Pferdehandels Fahrzeuge für den Transport von Pferden notwendig seien. An der Betriebsnotwendigkeit des Transporters (Peugeot Boxer, AG ggg) - 19 -