10.1.3. In der Vernehmlassung wurde entgegnet, dass die eingegebenen Werte des Stallzubehörs nicht realistisch seien, da Gebrauchsgegenständen wie einer Bürste, einem Striegel oder einer Mistkarre nach jahrelangem Gebrauch lediglich ein symbolischer Wert zukomme bzw. dieser nach erstmaligem Gebrauch bei nahezu Null liege. Gleich verhalte es sich bei Geschirr und Zaumzeug, denen nur in Bezug auf ein spezifisches Pferd ein Gebrauchswert zukomme. Es sei dabei unerheblich, ob die besagten Güter für einen Einsatz in einem Pferdestall geeignet seien. Es gehe vielmehr allein um die Bestimmung des Verkehrswertes im Zeitpunkt der Einbringung. "Personalisierten"