Die Mehrfacheinbringung des "Stall-Mobiliar -/+ Einrichtung" werde in der Stellungnahme der Rekurrentin vom 24. April 2019 bestätigt. Aktiven und Passiven der Einzelunternehmung seien in die C. GmbH eingebracht worden. Es sei dabei vorgängig über deren Privatentnahme abzurechnen. Wenn in der liquidierten Einzelunternehmung die Privatentnahme fehle, nachfolgend aber die Einbringung in die C. GmbH zu Gunsten des Kontokorrentes der Rekurrentin erfolge, sei die Buchung der Privatentnahme in der Einzelunternehmung unterlassen worden. Es gehe nicht um die Einbringung eines Nonvaleurs, sondern um die nicht korrekte Verbuchung der Privatentnahme.