9.2.3. Der Aktennotiz des Revisors des KStA JP vom 30. Mai 2018 ist zu entnehmen, dass ein korrigierter Abschluss 2015 eingereicht worden sei. Eine Be- - 14 - urteilung desselben sei momentan nicht relevant, da ein Verlustvortrag ausgewiesen werde. Erst bei einem allfälligen Eintritt in die Gewinnzone stelle sich die Frage nach einer Bilanzänderung oder Bilanzberichtigung. 9.3. Am 24. April 2019 liess die Rekurrentin eine Stellungnahme zum Buchprüfungsbericht einreichen.