Während der Tätigkeit der Einzelfirma sei kein Geschäftskonto eröffnet worden. Am 20. Juni 2014 sei einmalig ein Teil eines Pferdeeinkaufs über das Privatkonto der Rekurrentin bei der G. und ein weiteres Pferd am - 13 - 22. September 2014 mit einer Teilzahlung über das Bankkonto einer Kollegin bezahlt worden.