Die erwirtschaftete Barschaft habe ihr ab Juni 2014 erlaubt, die ersten geschäftlichen Auslagen vorzufinanzieren. Die anfänglich zu Gunsten der C. GmbH via Kontokorrent der Rekurrentin getätigten Auslagen seien durch den aus der Zeit in S. sowie der 5 Monate Einzelfirma in der Schweiz erzielten Ertrag finanziert worden. Das sei insbesondere möglich gewesen, da die Lebenshaltungskosten in S. sehr tief gewesen seien und die Rekurrentin seit der Rückkehr in die Schweiz unentgeltlich wohne.