Die gesamte Barschaft sei im Frühjahr 2015 gestaffelt als Privateinlagen für die kurzfristige Finanzierung von diversen Auslagen und Anschaffungen innerhalb der C. GmbH verwendet und gegen Ende des Geschäftsjahres wieder teilweise als Privatbezug entnommen worden. Der Pferdehandel werde hauptsächlich bar abgewickelt. Die Rekurrentin verweist diesbezüglich auf drei Kaufverträge über insgesamt EUR 30'700.00.