9.1.2. Mit der Einsprache stellte die Rekurrentin eine überarbeitete und vollständige Buchhaltung für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis 6. November 2014 inklusive Kassabücher in Aussicht. Auf der Basis des überarbeiteten Abschlusses habe sie einen Reingewinn von CHF 27'692.00 erzielt. Weiter ersuchte die Rekurrentin um Aufrechnung eines Bargeldbestandes von CHF 40'000.00 per 31. Dezember 2014. Der geschätzte Betrag repräsentiere den während der geschäftlichen Tätigkeit in S. sowie den während der selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz erwirtschafteten Cash-Flow.