Aufgezählt wurden im Bericht die vorgelegten Unterlagen und die fehlenden Antworten auf Fragen. Insbesondere wurde auf das Fehlen jeglichen Kassabuches sowie auf den fehlenden Finanzierungsnachweis der zu Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2014 getätigten Auslagen und der zu Gunsten der C. GmbH aufgewendeten Auslagen hingewiesen (vgl. auch Aufforderung zur Aktenergänzung vom 21. November 2016).