9. 9.1. 9.1.1. Die Rekurrentin deklarierte mit der Steuererklärung 2014 Einkünfte aus selbständigem Haupterwerb von CHF 20'383.00 und einen Geschäftskontokorrentsaldo von CHF 80'682.00. Mit der Veranlagung wurden pauschal CHF 50'000.00 gemäss "Buchprüfung vom 6. Februar 2017" mit der Begründung "Aufrechnung nach Ermessen, Abschlussunterlagen ungeeignet" zu den Einkünften aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit hinzugerechnet. Aufgezählt wurden im Bericht die vorgelegten Unterlagen und die fehlenden Antworten auf Fragen.