7. 7.1. Die Vorinstanz hat bei der Beurteilung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit, so ist dem Einspracheentscheid zu entnehmen, auf den mit E-Mail vom 13. April 2018 und mit Schreiben vom 24. April 2018 eingereichten "dritten Geschäftsabschluss" abgestellt. Dazu wurde die Aufstellung "Sichtung neuer Abschluss Geschäftsjahr 2014" erstellt. 7.2. Die Steuerkommission Q. hat im Einspracheverfahren zum Ergebnis des neu erstellten Abschlusses von CHF 71'031.00 folgende Aufrechnungen vorgenommen (in CHF):