Weiter verweist die Steuerkommission Q. im Einspracheentscheid auf verschiedene Unterlagen, so für den mathematischen Nachweis auf die Exceltabelle "Sichtung neuer Abschluss Geschäftsjahr 2014 – Pferdehandel, Abschluss 1.6.2014 - 31.12.2014" sowie für die steuerlichen Begründungen auf die dreizehnseitige "Begründung der Korrekturen im Einspracheverfahren", beide datiert mit 20. August 2019. In der Begründung der Korrekturen im Einspracheverfahren" wird auf S. 2 unter dem Titel "Konto ♯ 1500 Stall-Einrichtung" ausdrücklich auf die mit Schreiben vom 24. April 2019 erhobenen Einwände eingegangen.