Es trifft zu, dass der Vertreter der Rekurrentin nach dem Telefongespräch vom 15. Januar 2019 mit Schreiben vom 24. April 2019 zum Buchprüfungsbericht des Steuerkommissärs vom 19. Oktober 2018 Stellung nahm. Dabei wurde zwar einleitend auf das Schreiben vom 28. November 2018 an das KStA verwiesen und die "mangelnde Objektivität von Herrn D." erwähnt. Ebenso wurde erwähnt, dass anlässlich des längeren Telefongespräches das weitere Vorgehen festgelegt worden sei. "Wir vereinbarten, dass ich eine Stellungnahme mit einer Kopie an ihn [Leiter der Unterabteilung Veranlagung des KStA] einreichen würde, was hiermit erfolgt." Ein -7-