Aus dem zeitlichen Ablauf ergibt sich weiter, dass sich der Vertreter mit Schreiben vom 28. November 2018 an das KStA wandte und die Einsetzung eines ausserordentlichen Steuerkommissärs verlangte. Ein Vorladungsbegehren ist diesem Schreiben nicht zu entnehmen. In der Folge wurde dieses Schreiben dem Leiter der Unterabteilung Veranlagung des KStA zur Behandlung übergeben. Dieser nahm mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 dazu Stellung, ohne dass dabei eine Besprechung mit der Steuerkommission erwähnt wurde.