1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2014. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 1. September 2000 (StGV). 2. Die Rekurrentin ist am 1. Juni 2014 in Q. von S. kommend zugezogen. Sie führte in selbständiger Erwerbstätigkeit einen Pferdehandel. Am tt.mm. 2014 wurde die Einzelunternehmung der Rekurrentin in die C. GmbH umgewandelt. Nach den Angaben der Rekurrentin musste die C. GmbH im Jahr 2016 ihre Tätigkeit wegen schlechten Geschäftsganges wieder einstellen.